Förderung für neue Haustüren mit BAFA & KFW
Tauschen Sie Ihre alte Haustür gegen eine moderne, wärmegedämmte Lösung und profitieren Sie von diversen Fördermöglichkeiten für Ihre neue Haustür!
Tauschen Sie Ihre alte Haustür gegen eine moderne, wärmegedämmte Lösung und profitieren Sie von diversen Fördermöglichkeiten für Ihre neue Haustür!
Der Austausch Ihrer alten Haustür durch eine moderne, energieeffiziente Lösung lohnt sich doppelt: Zum einen verbessert eine gut gedämmte Haustür den Wärmeschutz Ihres Hauses spürbar, zum anderen können Sie dafür attraktive staatliche Zuschüsse nutzen. Ob KfW-Förderung für Ihre Haustür oder alternative Programme wie die BAFA Förderung für Haustüren oder die Nutzung von Steuervorteilen: Wer in nachhaltige Qualität investiert, profitiert auch finanziell.
Voraussetzung für eine Förderung ist in der Regel ein niedriger Wärmedurchgangskoeffizient (Ud-Wert), wie ihn unsere hochwertigen Haustüren standardmäßig erfüllen. So wird Ihre energetische Sanierung nicht nur nachhaltig, sondern auch förderfähig.
Die Haustüren unseres Sortiments überzeugen durch eine hochwertige Wärmedämmung im Türflügel, mehrere Dichtebenen sowie Dämmeinlagen im Rahmen- und Flügelprofil – und heben sich damit deutlich von günstigen Standardlösungen ab. Durch die große Energieeffizienz unserer Haustüren qualifizieren sich diese für Fördermöglichkeiten. Informieren Sie sich hier über Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen für den Erhalt einer Förderung für Ihre Haustür. Gerne beraten wir Sie auch persönlich zu diesem Thema.
Die Förderung von Haustüren bezieht sich in der Regel auf staatliche oder regionale Programme, die finanzielle Unterstützung für den Austausch oder die Modernisierung von Haustüren bieten. Die Details erfahren Sie hier.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Förderbedingungen und -kriterien je nach Land oder Region unterschiedlich sein können.
Mit § 35c Einkommensteuergesetz können private Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum eine Steuerermäßigung von bis zu 20 % der Sanierungskosten erhalten, unter anderem für den Austausch einer Haustür, sofern sie energetisch modernisiert wird.
Die Förderung wird über drei Jahre verteilt und beträgt maximal 40.000 Euro pro Objekt.
1. Jahr: 7 % der förderfähigen Kosten (max. 14.000 €)
2. Jahr: 7 % der förderfähigen Kosten (max. 14.000 €)
3. Jahr: 6 % der förderfähigen Kosten (max. 12.000 €)
Insgesamt: bis zu 40.000 € Steuerersparnis je Objekt.
Damit Sie den Steuerbonus für die Förderung Ihrer Haustür nutzen können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Gebäudealter:
▪ Das Wohngebäude muss bei Beginn der Maßnahme mindestens 10 Jahre alt sein (maßgeblich ist das Datum des Bauantrags oder der Bauanzeige)
Nutzung:
▪ Die Immobilie muss ausschließlich selbst genutzt werden (keine Vermietung, keine gewerbliche Nutzung)
Fachbetriebspflicht:
▪ Die Maßnahme muss durch ein qualifiziertes Fachunternehmen durchgeführt werden
▪ Das Unternehmen muss eine Fachunternehmererklärung ausstellen
Technische Anforderungen:
▪ Die neue Haustür muss den Vorgaben der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) entsprechen
▪ U.a. ein bestimmter Ud-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) ist einzuhalten
Nachweisführung:
▪ Die Rechnung muss in deutscher Sprache ausgestellt sein
▪ Die Zahlung muss unbar erfolgen (z. B. Überweisung, keine Barzahlung)
▪ Es ist kein Energieberater erforderlich, lediglich die Fachunternehmererklärung ist notwendig
Zeitrahmen der Maßnahme:
▪ Gültig für Maßnahmen, die nach dem 31.12.2019 begonnen wurden und bis spätestens 31.12.2029 abgeschlossen sind
▪ Der Abschluss liegt dann vor, wenn die Leistung erbracht, die Rechnung gestellt und bezahlt wurde (maßgeblich ist der Zahlungszeitpunkt)
Kein Energieberater notwendig
Nach Maßnahmenbeginn noch möglich, solange die Voraussetzungen eingehalten sind
Volle Anrechnung auch auf Materialkosten, nicht nur Arbeitsleistung
Zusätzliche Förderung von Begleitmaßnahmen wie Einbauarbeiten oder Dämmen angrenzender Bauteile möglich (sofern Bestandteil des Fachunternehmernachweises)
Nur für selbstgenutztes Wohneigentum – bei vermieteten Objekten nicht anwendbar
Nicht kombinierbar mit BAFA- oder KfW-Förderungen für dieselbe Maßnahme
Die Anforderungen für § 35c sind weniger bürokratisch als bei anderen Förderprogrammen, aber steuerlich anspruchsvoll. Daher empfehlen wir, sich frühzeitig durch einen Steuerberater oder das Finanzamt beraten zu lassen.
Wenn Sie Ihre alte Haustür durch eine neue, energieeffiziente Tür ersetzen möchten, können Sie dafür weiterhin einen direkten Investitionszuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten.
Wichtige Neuerung ab 2024: geänderte Antragstellung
Seit Anfang 2024 gilt ein neues Verfahren:
Der Förderantrag muss nicht mehr vor Auftragserteilung gestellt werden, wie es früher der Fall war. Stattdessen dürfen Sie nun den Auftrag bereits vor der Antragstellung erteilen, sofern im Vertrag ein ausdrückliches Rücktrittsrecht für den Fall der Förderablehnung enthalten ist. Erst danach erfolgt die Antragstellung beim BAFA.
Förderquote:
▪ 15 % Zuschuss auf die förderfähigen Gesamtkosten (inkl. Umfeldmaßnahmen wie z. B. Dämmung angrenzender Bauteile)
▪ + 5 % Bonus, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist → insgesamt bis zu 20 % Förderung möglich
Mindestinvestition:
▪ Brutto-Auftragswert mindestens 2.000 Euro
Förderfähige Gebäude:
▪ Wohngebäude mit Bauantrag vor mindestens 5 Jahren
▪ Selbstgenutzte oder vermietete Immobilien mit maximal zwei Wohneinheiten
Technische Voraussetzungen:
▪ Die neue Haustür muss die technischen Mindestanforderungen der BEG EM erfüllen
▪ Dazu zählt u. a. ein bestimmter Wärmedurchgangskoeffizient (max. Ud-Wert 1,3 W/m²K gemäß Richtlinie, Stand 2025)
▪ Der fachgerechte Einbau muss durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen
Nachweis und Antragstellung:
▪ Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (zertifizierter Energieberater) muss die Maßnahme begleiten
▪ Der Experte übernimmt die Antragstellung über das Online-Portal des BAFA und erstellt die nötige Bestätigung zum Antrag (BzA)
▪ Auch die korrekte Umsetzung muss später durch den Energieberater oder ausführenden Fachbetrieb bestätigt werden
Förderung der Energieberaterkosten:
▪ Die Kosten für die Einbindung des Energieberaters werden mit bis zu 50 % bezuschusst
Umsetzungsfrist:
▪ Nach Bewilligung haben Sie 36 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen und die Auszahlung zu beantragen
Wichtig: Der Kauf der Haustür gilt bereits als Maßnahmenbeginn! Bitte binden Sie daher unbedingt frühzeitig einen Energieberater ein.
Wir unterstützen Sie gern bei der Suche nach einem qualifizierten Energieeffizienz-Experten in Ihrer Region. Alternativ können Sie auch selbst über das offizielle Portal suchen:
www.energie-effizienz-experten.de
Ganzheitliche energetische Sanierungen für bestehende Wohngebäude (auch inkl. Kauf), mit dem Ziel, mindestens Effizienzhaus-Standard 85 oder höher zu erreichen. Auch Denkmale und Umnutzungen von Nichtwohnflächen sind förderfähig.
Bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit (Effizienzhaus mit EE‑ oder Nachhaltigkeitsklasse)
Ohne EE/NH-Klasse: maximal 120.000 € je Einheit
Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 45 % je nach erreichtem Standard
Bei EE‑ oder Nachhaltigkeitsklasse erhöht sich der Zuschuss z. B. bis zu 25 %
Zinsbindung: bis zu 10 Jahre, Laufzeit: bis zu 30 Jahre (inkl. tilgungsfrei möglich)
Effektivzins in 2025 oft unter dem Marktniveau (~1 % günstiger)
Gebäudealter: mindestens 5 Jahre (Bauantrag/Anzeige)
Effizienzhausstandard nach GEG einhalten
Erneuerbare Energien: mind. 65 % Heizung aus EE oder Nachhaltigkeit für Zuschusshöhe
Baubegleitung durch Energieberater erforderlich, technische Mindestanforderungen bestätigt durch zert. Experten (Ein- / Zweifamilienhaus)
Antrag vor Baubeginn über Ihre Hausbank: Förderbestätigung muss vor Vertragsabschluss vorliegen
Komplettsanierung inkl. Dämmung, neue Fenster/ Haustüren, Heizung, Lüftung, Haustechnik etc.
Baunebenkosten wie Planung, Architektur, Statik
Optional: Baubegleitungs-Finanzierung durch zusätzlichen Kredit mit Zuschuss (bis zu 10.000 € je EFH, 40.000 € bei MFH
Die geltenden Fördervoraussetzungen und detailliertere Informationen finden Sie hier:
Wenn Sie Ihre alte Haustür durch eine neue, einbruchhemmende Tür ersetzen möchten, können Sie dafür weiterhin eine Förderung über das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit 159“ in Anspruch nehmen. Dieses staatliche Förderprogramm unterstützt bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Barrierefreiheit. Dazu zählt auch der fachgerechte Einbau zertifizierter Sicherheits-Haustüren (z. B. mit Widerstandsklasse RC2).
Wichtiger Hinweis zur Antragstellung:
Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Als Beginn gilt bereits der Vertragsabschluss mit einem Fachunternehmen oder der Kauf der Tür. Planen Sie daher frühzeitig – die Antragstellung erfolgt nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungspartner.
Förderart:
▪ Zinsgünstiger Kredit bis zu 50.000 € pro Wohneinheit
Förderfähige Maßnahmen:
▪ Einbau von einbruchhemmenden Haustüren gemäß KfW-Anforderung
▪ Zusätzliche Umfeldmaßnahmen (z. B. Beleuchtung, Türkommunikation) möglich
▪ Nur durch Fachbetriebe durchgeführte Arbeiten werden gefördert
Gebäudebestand:
▪ Wohngebäude jeden Baujahrs (selbstgenutzt oder vermietet)
▪ Förderung gilt für Bestandsimmobilien
Laufzeit und Zinsbindung:
▪ Flexible Kreditlaufzeiten mit festen Zinssätzen
▪ Rückzahlungsfreie Anlaufjahre möglich
Besonderheit:
▪ Keine Zuschüsse mehr ab 2025 – nur noch zinsgünstiger Kredit erhältlich
Dazu finden Sie hier die geltenden Fördervoraussetzungen:
Alle Angaben können aktuell bedingten Änderungen unterliegen.
Damit nicht genug. – wir haben uns für 2025/2026 noch etwas besonderes für unsere Kunden ausgedacht.
Je nach Auftragswert statten wir Ihre neue Haustür kostenlos mit einem hochwertigen Sicherheitszylinder mit Sicherungskarte (VK Wert bis zu 195,00 €) aus.
Hier zeigen wir Ihnen hochwertige Aluminium-Haustüren gefertigt mit Markenprofilen und Verriegelungen namhafter Hersteller. Jede Haustür hat eine umfangreiche Standardausstattung, die im Preis bereits inbegriffen ist. Immer nur nach telefonischer oder online Terminvereinbarung – Samstag und Sonntag nur telefonisch buchbar.