KfW-Förderung für Ihre neue Haustür*
Sie überlegen Ihre Haustüre zu erneuern? Dann sollten Sie beachten, dass es dabei nicht nur auf die Optik ankommt, sondern auch auf entsprechende Wärmedämmung und Einbruchschutz. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, vergibt deshalb eine Förderung für Ihre neue Haustüre in Form eines Zuschusses oder einem Förderkredit. Was Sie dabei beachten müssen, können Sie im folgenden Beitrag nachlesen.
Förderprogramme der KfW-Bank*
Energieeffizienz sowie der Schutz vor Einbruch werden besonders von der richtigen Tür beeinflusst. Wenn Sie den Austausch Ihrer Tür planen, müssen Sie die entstehenden Kosten dafür jedoch nicht komplett alleine tragen. Für entsprechende Schritte zur Optimierung der Energieeffizienz sowie der Sicherheit bietet die KfW-Förderprogramme für neue Haustüren an. Diese lassen sich in Zuschüsse, welche direkt ausgezahlt werden, oder in Kredite unterscheiden. Wenn Sie also vorhaben, sich eine neue Haustüre einbauen zu lassen, müssen Sie im Vorfeld einige Voraussetzungen erfüllen.
Im Folgenden finden Sie zahlreiche weitere Informationen zum Thema KfW-Förderung.*
*Da sich beim Thema Förderung immer wieder Änderungen ergeben, können wir keine Garantie für die Aktualität gewähren. Für die Informationen übernehmen wir keine Haftung und bitten darum die Förderbedingungen und Möglichkeiten eigenverantwortlich zu prüfen. Im Termin beraten wir Sie gern zu den Förderungen. Zudem gilt hier ein sogenanntes „Windhund“ Prinzip – Sobald die Fördertöpfe leer sind können keine Anträge mehr gestellt werden bis evtl. wieder Fördermittel nachgelegt werden.
*Achtung! ANTRAGSSTELLUNG 455-E Einbruchschutz aktuell keine Fördermittel verfügbar – Stand 15.07.22
Um einen KfW-Zuschuss oder Kredit für Ihre neue Haustüre zu erhalten, müssen Sie einige Bedingungen erfüllen. Das Förderprogramm der KfW-Bank richtet sich nur an Privatpersonen. Gewerbegebäude können die KfW-Förderung nicht in Anspruch nehmen. Des Weiteren ist es wichtig, dass Sie die staatliche Förderung für Ihre Haustüre beantragen, bevor Sie mit den entsprechenden Bau- oder Sanierungsarbeiten begonnen haben. Für den Einbau Ihrer neuen Haustüre können Sie den KfW-Zuschuss 455-E bzw. den KfW Kredit 159 in Anspruch nehmen. Wie Sie diese beantragen und nutzen wird in nächsten Punkt aufgeführt.
Handelt es sich bei dem Einbau Ihrer neuen Haustüre um eine Einzelmaßnahme, muss hierfür ein Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, beantragt werden.
So nutzen Sie die BAFA-Förderung
Die BAFA-Förderung können Sie dann nutzen, wenn es sich bei dem zu fördernden Gegenstand beispielsweise um die Erneuerung einer Haustüre handelt.
So viel können Sie mit dem BAFA-Zuschuss sparen
Wenn Ihre Sanierungskosten nicht weniger als 2.000 € betragen, haben Sie Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses. Dieser beträgt 20% der förderfähigen Ausgaben. War Ihre Haustüre im individuellen Sanierungsfahrplan enthalten, ist es möglich, dass Sie hier einen Zusatzbonus von 5% ausgezahlt bekommen. Auch beim BAFA-Zuschuss sind Sie wieder dazu verpflichtet einen Energieexperten mit einzubinden. Alle entstehenden Kosten werden mit 50% durch den Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung gefördert.
So beantragen Sie den BAFA-Zuschuss
Bevor Sie den Antrag stellen können, muss der Energieexperte eine technische Projektbeschreibung, in der die zu beantragende Einzelmaßnahme erklärt wird, erstellen. Dafür nutzt er eines von der BAFA zur Verfügung gestelltes Onlineformular. Ist die technische Projektbeschreibung verfasst, erhält der Energieexperte eine ID für diese. Diese ID wird dann für die elektronische Antragstellung genutzt.
Ältere Häuser sind nicht nur bei der Wärmedämmung nicht immer auf dem neuesten Stand. Die Sicherheit von neuen Haustüren ist häufig zudem mangelhaft. Auch wenn die Einbruchszahlen derzeit zurückgehen, ist es trotzdem ratsam bei einem Neubau oder einer Sanierung auf einbruchhemmende Maßnahmen zu setzen. Dafür bietet die KfW-Bank den Zuschuss 455-E, welcher im Folgenden näher beschrieben wird.
So nutzen Sie die Förderung
Die KfW-Förderung 455-E unterstützt Handlungen zum Einbruchschutz, wenn Sie sich für den Einbau einer einbruchhemmenden Haustür entscheiden. Allerdings müssen Sie beachten, dass Ihre neue Haustür eine RC2 Zertifizierung benötigt. RC steht hierbei für Resistance classes, also für die Widerstandsklassen, welche von RC 1N (geringer Widerstand) bis RC 6 (extrem hoher Widerstand) eingestuft sind.
Der KfW-Zuschuss zum Einbruchschutz Ihrer neuen Haustür lässt sich mit weiteren Maßnahmen zum Schutz gegen Einbruch kombinieren. Der Einbau von nachträglich einbaubaren Sicherheitstechniken wie Schutzbeschläge oder ein Kamerasystem werden ebenfalls gefördert, sofern sie den technischen Anforderungen entsprechen.
So viel Geld können Sie dabei sparen
Der KfW-Zuschuss 455-E wird für Kosten zwischen 500 und 15.000 € gewährt. Förderungsfähige Kosten bis 1.000 € werden mit 20% bezuschusst, alles darüber mit 10%. Wenn Sie sich also für den Einbau einer einbruchhemmenden Tür oder technischer Sicherheitsmaßnahmen entscheiden, können Sie einen Zuschuss von insgesamt bis zu 1.600 € erhalten.
So beantragen Sie den Zuschuss 455-E
- Einbruchhemmende Maßnahmen mit Hilfe der Polizei planen
Die polizeiliche Beratungsstelle in Ihrer Nähe unterstützt Sie dabei, wenn Sie in die Planung für ein sicheres Zuhause gehen. - Kombinieren von Fördermöglichkeiten
Wenn Sie bei Ihrer Sanierung energieeffiziente Maßnahmen berücksichtigen, können Sie weitere Förderungen kombinieren. Nutzen Sie dafür entweder den KfW-Zuschuss 430, den BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen oder die KfW-Kredite 151 bzw. 152. - Beantragen des Zuschusses
Kümmern Sie sich vor Beginn der Baumaßnahmen um die Beantragung Ihres KfW-Zuschusses. Dafür können Sie das Zuschussportal der KfW-Bank nutzen. > Link zum Portal. - Nachweisen Ihrer Identität sowie Umsetzung Ihres Vorhabens
Wenn Sie die Förderungszusage erhalten haben, müssen Sie Ihre Identität bestätigen. Wenn Sie dies beispielsweise über den SCHUFA-IdentitätsCheck erfolgreich ausgeführt haben, können Sie mit sämtlichen Umbauarbeiten starten. - Erhalten Ihres Zuschusses
Nachdem Sie sich identifiziert und die Planung umgesetzt haben, können Sie die Gesamtkosten Ihres Vorhabens sowie dazugehörige Rechnung im KfW-Zuschussportal hochladen. Danach wird Ihnen der entsprechende Förderungsbetrag ausgezahlt.
Alternativ zum KFW Zuschuss 455-E gibt es Fördermöglichkeiten in Form von Krediten.
KfW-Kredit 159
Als Alternative zur KfW-Förderung 455-E können Sie den KfW-Kredit 159 – Altersgerecht Umbauen beantragen. Dabei erhalten Sie, unabhängig von Ihrem Alter, einen Kredit bis zu 50.000 € zu einem sehr günstigen Zinssatz erhalten. Der KfW-Kredit 159 eignet dann für Sie, wenn Sie Ihre Wohnung barrierefrei gestalten möchten und auch wenn Sie Ihre Haustüre gegen Einbruch absichern wollen.
Um den KfW-Kredit 159 zu beantragen müssen Sie folgende Schritte beachten.
- Planen der Maßnahmen
Lassen Sie sich bei der Planung für den barrierefreien Umbau von Ihrer zuständigen Wohnberatungsstelle und für den Einbruchschutz bei Ihrer zuständigen Polizei. - Prüfung weiterer Kombinationsmöglichkeiten
Falls Sie energieeffiziente Baumaßnahmen planen, dann nutzen Sie die Kombination der Fördermöglichkeiten der KfW-Bank. - Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen
Bevor Sie mit sämtlichen Sanierungsarbeiten beginnen, müssen Sie mit einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl sprechen, welcher dann den entsprechenden Kredit beantragt. - Abschließen des Kreditvertrags und Start der Maßnahmen
Sobald Sie den Vertrag mit Ihrem Finanzierungspartner abgeschlossen haben und eine Zusage erhalten haben, können Sie mit den Sanierungsmaßnahmen starten.
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